Der Kirchenvorstand wird für die Dauer von 6 Jahren von den Gemeindemitgliedern gewählt. Zusammen mit den Pfarrpersonen leitet er die Gemeinde.
Siehe Abschnitt 5 der Kirchengemeindeordnung.
Die Anzahl der Mitglieder eines Kirchenvorstandes richtet sich nach der Größe der Gemeinde.
In der Bethlehemgemeinde werden vorerst 10 gewählte Personen plus Pfarrpersonen das Gremium ausmachen.
Zu einem späteren Zeitpunkt können - bei Bedarf - 2 weitere Mitglieder aus dem Gremium heraus nachberufen werden.
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Informationen aus dem Kirchenvorstand
Die Mitglieder des Kirchenvorstandes